Das zum 01.01.2015 in Kraft getretene Förderprogramm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Beratungen durch Projektentwickler zum Energiespar-Contracting soll die Erschließung bestehender Energiesparpotentiale in Kommunen oder Unternehmen mittels Contracting voranbringen. Gefördert werden Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die bei der Entwicklung und Ausschreibung von Contracting-Projekten durch einen Projektentwickler beraten werden.
Ziel des Förderprogramms ist es Hürden zu beseitigen, die potenzielle Interessenten daran hindern, Energiesparprojekte mittels Contracting umzusetzen. Die Beratung soll auf in der Praxis bewährte Leitfäden und Musterverträge für Contracting aufbauen. Förderfähig sind je Antragsteller und Standort eine Orientierungsberatung und entweder eine Umsetzungs- oder eine Ausschreibungsberatung.
Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Landkreise, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Antragsteller müssen Eigentümer der Immobilien und Liegenschaften sein, die Beratungsgegenstand sein sollen und deren Energiekosten mindestens 100.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer betragen.
Es können nur Beratungen von Projektentwicklern gefördert werden, die von einer Bewilligungsbehörde zugelassen sind. Die Zulassung können Projektentwickler beim BAFA beantragen. Dafür wird ein Nachweis für die entsprechende Qualifizierung der Projektentwickler benötigt. Diesen Qualifikationsnachweis können interessierte Ingenieure und Projektentwickler bei der VfW Veranstaltung „Anerkannte Fortbildung zum Projektentwickler Energiespar-Contracting“ vom 17. – 19.09.2015 in Lüneburg erwerben.
Die Veranstaltung zeigt neben den grundlegenden rechtlichen Bestimmungen und betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen für das Energiespar-Contracting praxisnah, durch die Besichtigung des Einspar-Contracting-Projektes der Universität Leuphana in Lüneburg die Möglichkeiten auf, die zur Optimierung des Energieeinsatzes führen.
Darüber hinaus bietet der konkrete Erfahrungsaustausch mit langjährigen Contractoren aus dem Arbeitskreis Energiespar-Contracting des VfW am ersten Abend die Chance Praxiswissen zu vertiefen.
Diese vom BAFA anerkannte Fortbildung, die Projektentwicklern im Rahmen des BAFA-Förderprogramms Beratungen zum Energiespar-Contracting ausreichende theoretische Erfahrungen vermittelt, richtet sich insbesondere an Ingenieure die Energiespar-Contracting-Projekte entwickeln wollen.
Weitere Informationen sind unter www.energiecontracting.de zu erhalten.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Volker Schmees, volker.schmees@vfw.de, Tel.: 0511 36590-14
Über den VfW
Der VfW ist die führende Interessenvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen und unterstützt bei Fragen rund um das Energiecontracting und bietet Grundlagenschulungen, Tagungen sowie Konferenzen für Contractoren und Gebäudeeigentümer an. Mitgliedsbetriebe des VfW erhalten nach Besuch der Grundlagenseminare die Auszeichnung „Qualifizierter Contractor“ und lassen sich danach regelmäßig nachschulen. Weitere Informationen zum Thema Energiedienstleistung sind unter www.einsparcontracting.eu und www.energiecontracting.de zu erhalten.
Über den VfW-Arbeitskreis Energiespar-Contracting
Der Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW e.V. ist seit 2008 die Interessenvertretung der Anbieter und der erste Ansprechpartner für weitere Initiativen im Bereich Einspar-Contracting bzw. Energiespar-Contracting (ESC). Der Arbeitskreis arbeitet eigenverantwortlich unter dem Dach des VfW, der den Arbeitskreis organisatorisch unterstützt. Der Arbeitskreis wird durch die führenden ESC-Anbieter in Deutschland und anderen ESC-Experten repräsentiert.