|
|
|
|
![]() |
![]() |
|
|
|
||
Die Bereitstellung von Musterverträgen in den Leitfäden der Deutschen Energieagentur GmbH (zweistufig) und des Hessischen Umweltministeriums (einstufig) hat die nötige Rechtssicherheit für das Energiespar-Contracting geschaffen. Die Musterverträge haben sich grundsätzlich bewährt und die Marktentwicklung von Energiespar-Contracting im Bereich öffentlicher Liegenschaften gefördert.
Durch die Realisierung einer Vielzahl von Projekten haben die im Arbeitskreis Energiespar-Contracting des VfW zusammengeschlossenen Unternehmen praktische Erfahrungen mit den am Markt verbreiteten Musterverträgen gesammelt. Auf dieser Grundlage wurde der Bedarf für eine gezielte Weiterentwicklung der Musterverträge erkannt.
Da der Mustervertrag der Deutschen Energieagentur GmbH die größte Verbreitung am Markt erfahren hat, wurde dieser Vertrag ergänzt, sinnvoll präzisiert und wo notwendig geändert. Die Überarbeitungen sind grundsätzlich auch auf andere Musterverträge übertragbar.
Der Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW versteht die Bereitstellung eines eigenen Mustervertrags als einen weiteren Baustein für die Qualitätssicherung im Energiespar-Contracting-Markt. Der Arbeitskreis wird weitere Änderungsvorschläge aus der Fachöffentlichkeit gerne für eine zukünftige Optimierung des Mustervertrags nutzen.
Der Muster-Vertrag wurde auf der Grundlage des Leitfadens der Deutschen Energie-Agentur (dena) erarbeitet. Dementsprechend können die Vorlagen der dena weiter verwendet werden. Die dena bietet Ihren Leitfaden zum Energiespar-Contracting als Druck-Version an. Sollten Sie die restlichen Anlagen des Mustervertrages benötigen, wenden Sie sich bitte an die dena (www.dena.de).
»Mustervertrag für Energiespar-Contracting«, Stand: 01.02.2018
»Anlage 3 zum Mustervertrag« (Vertragsdatenblatt)